Sprengberechtigte planen und führen verschiedene Sprengungen durch, zum Beispiel im Tunnel- und Strassenbau sowie in der Waldwirtschaft, bei der Polizei oder Armee. Das Sprengstoffgesetz (SprstG) legt fest, dass Sprengladungen und bestimmte pyrotechnische Gegenstände nur von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- oder Verwendungsausweis besitzen oder unter deren Aufsicht stehen.