Berufsansicht
Arzt/Ärztin (U)
Ärztinnen und Ärzte behandeln Krankheiten und Verletzungen. Sie untersuchen Patientinnen und Patienten, erstellen Diagnosen, verordnen Medikation sowie Therapien und führen je nach Spezialisierung chirurgische Eingriffe durch.
- Berufsfelder
- Gesundheit
- Branchen
- Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
Tätigkeiten
Behandelt Krankheiten und Verletzungen. Untersucht Patienten und Patientinnen, erstellt Diagnosen, bestimmt die Medikation und Therapien, führt je nach Spezialisierung spezifische Behandlungen und/oder chirurgische Eingriffe durch.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. Medizinalberufegesetz MedBG vom 23.6.2006 (Stand am 1.1.2016)
Ausbildungsweg
- Humanmedizinstudium
- eidg. Prüfung in Humanmedizin
- eidg. Weiterbildungstitel
Bildungsangebote
Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich (nur Bachelor: Universität Freiburg)
Dauer
- Studium: 6 Jahre
- Weiterbildungstitel: 3 Jahre (Praktische/r Ärztin/Arzt) bzw. 5 bis 6 Jahre (Facharzt/-ärztin)
- Bachelorstudium (1. bis 3. Jahr): human-, natur-, sozialwissenschaftliche und klinische Grundlagen, vierwöchiges Krankenpflegepraktikum, Praktika beim Hausarzt
- Masterstudium (4. bis 6. Jahr): klinische Fächer, Heranführung an praktische Tätigkeit, 10-monatiges Wahlstudienjahr (Klinik od. Praxis), Masterarbeit
Abschluss
- "Master of Medicine"
- "Eidg. Arztdiplom"
- Diplom als "Praktische/r Ärztin/Arzt" oder "Facharzt/-ärztin"
Voraussetzungen
Vorbildung
In der Regel gilt:
- eidg. oder eidg. anerkannte Maturität oder Hochschulabschluss (FH, Uni, ETH)
oder
- Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission
Detaillierte Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der einzelnen Universitäten.
Zur eidg. Prüfung in Humanmedizin informiert das Bundesamt für Gesundheit.
Hinweis: Melden sich bedeutend mehr Interessierte zum Medizinstudium an als Studienplätze zur Verfügung stehen, führen die Deutschschweizer Universitäten obligatorische Eignungstests durch (Numerus Clausus). Über die Durchführung des Tests wird jedes Jahr neu entschieden. Das Verfahren wird von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (swissuniversities) durchgeführt. Bei Überbelegung einer Universität können zum Medizinstudium Angemeldete anderen Universitäten zugewiesen werden.
Berufsverhältnisse
Ärzte arbeiten nach dem Studium und der eidg. Prüfung meist einige Jahre als Assistenten oder Oberärzte in einer Klinik und spezialisieren sich auf ein Fachgebiet. Eine selbstständige Tätigkeit erfordert einen eidg. Weiterbildungstitel und eine kantonale Praxisbewilligung. Immer mehr Ärzte arbeiten in Gruppenpraxen. Stellen bieten auch Gesundheitszentren, Verwaltungen sowie Universitäten im Bereich Lehre und Forschung.
Ärztinnen haben oft lange Arbeitstage und arbeiten auch in der Nacht und an Wochenenden. Teilzeitarbeit ist nicht überall möglich. Die Berufsaussichten sind gut, hängen jedoch vom Fachgebiet und von regionalen Unterschieden ab.